Hymnenstreit

Spiegel, 34/1998

Zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1998 komponierte der Berliner Komponist Michael Bardo Henning eine „Musik zum Tag der deutschen Einheit“. Sie sorgte bereits vor ihrem ersten Erklingen für beträchtliche Aufmerksamkeit, öffentliche Bewertungen und politische Diskussion. Mit vielfältigem Material aus der deutschen Kulturgeschichte, von Hildegard von Bingen bis Peter Kreuder, von Joseph Haydn bis Hanns Eisler, umschreiben ausgewählte historische Rückblicke und verfremdete Zitate, wie Gräben überwunden und musikalisch thematisierte „Spaltungen“ zur Einheit geführt werden können. Im ersten Teil der Variationen über das Thema Deutschland werden verschiedene Stationen der jüngeren deutschen Geschichte ins Bewusstsein gerufen: das bekannte Kaiser-Quartett von Joseph Haydn, das im Konzentrationslager Papenburg/Börgermoor II entstandene „Lied der Moorsoldaten“, eine „Erinnerung an Hanns Eisler“, dessen 100. Geburtstag im Jahr 1998 begangen wurde, und der in der Nazizeit entstandene Schlager „Goodbye Johnny“.

Festakt am 3. Oktober 1998 in Hannover

Hier einige Pressestimmen:

„In frevelhafter Weise verunglimpft“ – Anwalt zeigt Komponist der Hymnen-Collage zum 3. Oktober an
Ist Schröder Mittäter?

Hannover (me). „Der sogenannte Hymnen-Mix, der am 3. Oktober in Hannover während des Festaktes zum Tag der Deutschen Einheit gespielt worden ist, wird möglicherweise ein juristisches Nachspiel haben. Rechtsanwalt Wolfgang Kausch aus Gehrden bei Hannover hat gegen Michael Bardo Henning, den Komponisten des Musikstückes, Strafanzeige wegen „Verunglimpfung des Staates und seine Symbole“ gestellt. Adressat der Anzeige ist die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin, denn Henning wohnt in Berlin.

Komponist Michael Bardo Henning und Festakt-Gastgeber Gerhard Schröder
– müssen beide ins Gefängnis?

Das auch als „Collage“ bezeichnete Musikstück hatte in den Wochen vor dem Festakt einigen Wirbel ausgelöst. Als bekannt geworden war, daß Henning das Deutschlandlied mit Anklängen an die DDR-Nationalhymne und einem alten Schlager zusammenbringen wollte, gab es Protest vor allem aus Kreisen der niedersächsischen CDU und von der bayrischen Staatsregierung. Von Geschmacklosigkeit war die Rede und von einer unzuträglichen Gleichsetzung der deutschen Nationalhymne mit der „Becher-Hymne“, die als Symbol eines Unterdrückerstaates gelte. Als die niedersächsische Landesregierung an der Komposition festhielt, ließ sich Bayern lediglich durch einen Repräsentanten minderen Ranges bei der Feier in Hannover vertreten.

Während und nach der Auffürung des vom Komponisten dirigierten Stückes gab es gemischte Reaktionen. Der eine oder andere prominente Zuhörer wippte rhythmisch mit den Fußspitzen, Bundeskanzler Helmut Kohl schüttelte gelegentlich den Kopf, und der damalige Bundesratspräsident und Gastgeber Gerhard Schröder wollte „scheene Musi“ gehört haben.
Wolfgang Kausch, promovierter Jurist, liegt voll auf der Linie der bayerischen „Collage“-Gegner. In seiner sechsseitigen Anzeige nebst ausgefeilter Begründung schreibt er, die Verquickung des Deutschlandliedes mit der DDR-Hymne „und schließlich gar mit trivialen Schlager-Versatzstücken“ entleere die Nationalhymne ihres feierlichen Gepräges. Das Deutschlandlied werde zu einem Schlager- und Polit-Potpourri herabgewürdigt. Der Komponist verunglimpfe dadurch „in besonders gravierender und frevelhafter Weise“ ein staatliches Symbol. Als vorsichtiger Jurist wirft der Anwalt die Frage auf, ob sich Komponist Henning auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen könne. Wohl kaum, meint der Gehrdener, denn es müsse als äußerst zweifelhaft angesehen werden, ob das Musikstück überhaupt die Qualität eines Kunstwerks im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Anspruch nehmen könne.
Bereitwillig erläutert Jurist Kausch in einer Pressemitteilung, daß das von ihm vermutete Delikt laut Paragraph 90 a des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nach sich ziehen könne. Kausch behält sich vor, seine Strafanzeige auf den Veranstalter des Festaktes und damit für die Auffürung des Musikwerkes Verantwortlichen auszudehnen – Gerhard Schröder. Grund: Verdacht der Mittäterschaft.“
Hannoversche Allgemeine Zeitung
vom 30.12.1998

Nationalhymne
Hintzes Not mit Noten

Vor Monaten schon ist der umstrittenene „Hymnen-Mix“ – für CDU-Generalsekretär Peter Hintze eine „Verhunzung“ deutschen nationalen Liedguts – von Vertretern der Bundesregierung gebilligt worden. Bereits am 27. Mai hatten die Organisatoren des Festaktes zum Einheitstag am 3. Oktober Vertreter aus dem Bonner Innenministerium, von Bundesrat, Bundestag und Bundespresseamt über die Idee informiert, für die Feier in Hannover ein Medley aus National – und DDR-Hymne sowie dem Schlager „Good bye, Jonny“ intonieren zu lassen. Bedenken erhob niemand. Der Protokollchef des Bundestages, Manfred Günther: „Endlich mal was anderes“. Der Vertreter des Innenministeriums sorgte sich lediglich, die Ehrengäste könnten sich bei den ersten Akkorden des Medleys – in Erwartung der Nationalhymne -allzu früh von den Stühlen erheben. Eine ähnliche Melodienmischung wurde bei offiziellen Anlässen schon mehrfach gespielt, ohne daß sich jemand darüber echauffiert hatte. Zur Eröffnung des „Hauses der Geschichte“ am 14. Juni 1994 in Bonn etwa trug der Musiker Peter Herbolzheimer einen Hymnenverschnitt vor, und vor kurzem, am 4. Juli, gaben Polizeimusiker in Schwerin zum 50jährigen Bestehen des Polizeiorchesters eine Variation zum besten, bei der Haydns Hymne und die ostdeutsche Eisler-Fassung ineinander übergingen.
Spiegel Nr. 36/1998


Im Hymnen-Streit bekommt Schröder nun den Marsch geblasen. Weil Niedersachsen den Tag der Einheit mit ein paar DDR-Noten anreichert, wittert die Union sogleich Verrat
Ohne Bardo Henning wäre der Tag der deutschen Einheit wohl auch in diesem Jahr nicht viel mehr als ein arbeitsfreier Tag im trüben Oktober, über den man nicht weiter spricht. Einmal abgesehen davon, daß knapp eine Woche nach der Bundestagswahl die Matadore Helmut Kohl und Gerhard Schröder bei den offiziellen Feiern in Hannover erstmals als Sieger und Besiegter – oder auch umgekehrt – aufeinandertreffen könnten.
Dank Henning aber ist der Tag der Einheit schon jetzt in aller Munde. Weil das Land Niedersachsen als diesjähriger Ausrichter die steife Festivität auflockern wollte, sollte sich der Berliner Komponist im Auftrag der Musikhochschule Hannover etwas Flottes ausdenken. Also mixte Henning Motive der bundesdeutschen Nationalhymne mit acht Takten der DDR-Hymne („Auferstanden aus Ruinen…“) und rührte dem jazzigen Potpourri Klänge von Haydn, Hildegard von Bingen sowie eine Prise Wehmut in Form der Kneipenschnulze „Goodbye Jonny“ unter. Erklingen soll das 15minütige Opus für eine Bigband, 16 Streicher und 16 Vokalisten vor versammelter Prominenz zum Auftakt der zentralen Feiern am 3. Oktober.
Nachdem Protokollbeamte schon vor Wochen Skepsis angemeldet hatten, lösten Äußerungen von Cheforganisator Volker Benke nun einen Sturm der Entrüstung im Bonner Regierungslager aus. Benke, Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, hatte am Dienstag Bauchschmerzen der „Bonner Bedenkenträger“ als unbegründet zurückgewiesen. Zwei Tage brauchte es dann noch, bis die Union Wahlkampfmunition witterte. Eine „Geschmacklosigkeit ohnegleichen“, empörte sich in Regierungssprecher Otto Hauser. CDU-Generalsekretär Peter Hintze legte am Freitag nach: Die deutsche Nationalhymne solle „verhunzt“ werden, klagte er. Und attestierte Gerhard Schröder, als Ministerpräsident in Hannover zuständig für die Feier, „ein dauerhaft gestörtes Verhältnis zur deutschen Einheit“. Auch aus Bayern schallte Kritik gen Norden: „Ein Mann, der den deutschen Nationalfeiertag nicht ehrt“, so CSU-Generalsekretär Bernd Protzner, „darf niemals Bundeskanzler werden.“ Bei aller Empörung war den Unionspolitikern offenbar entgangen, daß der Text der DDR-Hymne wegen des Einheitsgedankens mehr als 20 Jahre lang im zweiten deutschen Staat verboten war. Denn der Verfasser Johannes R. Becher hatte darin gedichtet: „Laß uns Dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland.“
In Hannover nimmt man die Sache denn auch gelassen. Bislang habe sich weder das Kanzleramt noch sonst eine offizielle Stelle beschwert, so Vize-Regierunssprecher Michael Jürdens. Also gebe es auch keinen Anlaß, die Komposition zurückzuziehen. Bundespräsident Roman Herzog ließ erklären, er sehe es nicht als seine Aufgabe an, die künstlerische Qualität eines Musikstückes zu berwerten. Ob die Absicht, die Wiedervereinigung musikalisch zu gestalen, gelungen sei, müßten die Zuhörer entscheiden.
Das wünscht sich auch Klaus-Ernst Behne, Leiter der Musikhochschule Hannover. Er findet den Streit merkwürdig: „Noch kennt doch niemand das Stück. Der Komponist hat seine Arbeit erst heute abgeschlossen.“ Zur Probe einer vorläufigen Fassung seien im Juli geladene Bonner Beamte nicht erschienen. Auch habe sich offenbar die Idee des „Riesenopus“ nicht bis an den Rhein herumgesprochen: „Es gibt zwei Gräben in der deutschen Kultur, den zwischen Ost und West und den zwischen U- und E-Musik. Das wollen wir darstellen und dazu beitragen, daß diese Gräben abgebaut werden.“
Dietmar Ostermann (Hannover) für die Frankfurter Rundschau


Weitere Pressestimmen:
Hymnen-Krieg im Wahlkampf, Rhein-Zeit, 14.08.1998
Die Hymne und die Einheit, Welt 15.08.1998
Haydn gegen Eisler – fast ein Sängerkrieg, Welt 22.09.1998
Eine Träne für Deutschland, Jungle World, 7.10.1998
Der Deutschlandhymnenmix, Zeit, 9.10.1998
Was macht eigentlich… Bardo Henning? Stern, 15.06.2001

Teil der Ausstellung und Publikation Iconoclash von Peter Weibel.